Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Print and Sign Münster und Kreutzer GbR


§ I. Geltungsbereich/ Vertragsabschluß

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Sämtliche Vertragskonditionen der AGB werden in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen und in Ihrer Gesamtheit anerkannt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.

§ II. Auskünfte, Angebote, Preise

Die von der Print and Sign GbR genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Fracht/ Versand nicht ein. Sämtliche Preisangaben erfolgen in Euro (€ bzw. EUR) und gelten für druckfertige Daten im PDF Format. Andere Datenformate bedürfen der vorherigen Abstimmung und ziehen u.U. Bearbeitungskosten nach sich. Sämtliche Angebote und Auskünfte sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung bzw. -durchführung zustande. Nachträgliche Änderungen die auf Verlangen des Auftraggebers bezüglich des Auftragsgegenstandes erfolgen, ziehen eine Nach-/ Neukalkulation des Angebotes mit sich. Die Print and Sign GbR behält sich das Recht vor, die Bonität des Auftraggebers über die Euler Hermes AG oder andere Wirtschaftsauskunfteien prüfen zu lassen.

§ III. Auftragserteilung & Auftragsannahme

Aufträge haben schriftlich, auf Basis der von der Print and Sign GbR angegebenen, aktuellen Preise & Konditionen zu erfolgen. Bei Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Die Print and Sign GbR behält sich das Recht vor, im Falle von fehlerhaften Daten, zusätzliche Arbeiten, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind, nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers in Rechnung zu stellen. Ist eine Auftragsdurchführung, insbesondere eine termingebundene, aufgrund von technischen Gründen oder höherer Gewalt nicht möglich, behält sich die Print and Sign GbR ein Rücktrittsrecht bzw. eine Nachkalkulation vom Auftrag vor. Vor Druckbeginn erhält der Auftraggeber nur dann einen Proof, den er auf Fehlerfreiheit zu überprüfen hat, wenn dies explizit vereinbart wurde. Andrucke oder Proofs des Auftraggebers dienen der Datenüberprüfung, können jedoch nicht als farbverbindliches Muster dienen, insbesondere wenn Farbräume (CMYK) der Druckmaschinen nicht beachtet werden. Farbverbindlich sind Andrucke oder Proofs, wenn diese von der Print and Sign GbR erstellt wurden. Für niedrigwertige Materialien (z.B. Datenträger, Proofs etc.) des Auftraggebers besteht für den Auftragnehmer keine Archivierungs- oder Rückgabepflicht, es sei denn, der Auftraggeber wünscht die Rückgabe der Unterlagen bei deren Zusendung schriftlich.

§ IV. Auftragsdurchführung

Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind. Die vom Auftraggeber übersandten Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Print and Sign GbR. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

§ V. Lieferung

Die Lieferung erfolgt, sofern keine Abholung durch den Auftraggeber erfolgt, auf Gefahr des Auftraggebers. Für Lieferverzögerungen, die in den Verantwortungsbereich Dritter fallen, haftet die Print and Sign GbR nicht. Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Print and Sign GbR. Fixtermine im Sinne von 361 BGB sind nur gültig, wenn diese schriftlich als Fixtermin (auch „Festtermin“ oder „verbindlicher Termin“) bestätigt werden.

§ VI. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Print and Sign GbR. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

§ VII. Beanstandungen, Reklamationen

Die Print and Sign GbR haftet für Fehler die bei den sich der Auftragserteilung anschließenden Fertigungsvorgängen auftreten. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle misslungener oder unterlassener Nachbesserung/ Ersatzlieferung ist der Auftraggeber zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages berechtigt. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber den nicht zustehenden Rechungsbetrag umgehend nach Anerkennung der Beanstandung. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs und Andrucken, – auch wenn sie von der Print and Sign GbR erstellt wurden – und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Standdifferenzen, sofern druck- oder verarbeitungstechnisch bedingt, sind zu akzeptieren. Der Auftragnehmer haftet nicht für Veränderungen des Materials nach erfolgter Ablieferung an den Auftraggeber, die infolge klimatischer oder sonstiger Einwirkungen in den Lager- oder Arbeitsräumen des Auftraggebers entstehen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Verzichtet der Auftraggeber, z.B. aus terminlichen Gründen, auf die Anfertigung eines Proofs, ist die Print and Sign GbR von jeglicher Haftung freigestellt. Produktionstoleranzen, die im Rahmen der technischen Möglichkeiten der Maschinen auftreten (Farbtoleranzen, Falztoleranzen etc.) sind nicht reklamationsfähig.

§ VIII. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Rechnung (Nettopreis zzgl. MwSt.) ist innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Neukunden werden die ersten 3 Aufträge nur gegen Vorkasse/Zahlung bei Lieferung ausgeführt, sofern dies im Vorfeld nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Ist der Auftraggeber bereits bei vorigen Aufträgen in Verzug geraten, ist die Print and Sign GbR berechtigt, wie auch bei negativer Bonitätsauskunft, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse/Zahlung bei Lieferung zu erbringen. Bei Aufträgen, die einen Auftragswert von 1500.- EUR überschreiten behält sich der Auftragnehmer die Einforderung einer Anzahlung (i.d.R. 50%) vor. Fremdleistungen Dritter, z.B. Portokosten bei Mailings, die die Print and Sign GbR zur Durchführung des Auftrages in Anspruch nehmen muss, sind vom Auftraggeber per Vorkasse zu bezahlen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Verrechnung ist unzulässig. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von EUR 9.- pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den vorerwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten auch die nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten inklusive der Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen. Die Print and Sign GbR ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist in diesem Falle auf der Rechnung ersichtlich.

§ IX. Haftung

Die Print and Sign GbR haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Die Haftung für Folgeschäden aller Art, die aus Lieferverzögerung, Falschlieferung oder mangelhaften Druckerzeugnissen resultieren, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Betriebsstörungen, die nicht von der Print and Sign GbR zu verantworten sind, z.B. höhere Gewalt, Maschinenausfall, Streik etc., und zu einer verspäteten Auslieferung führen, berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt vom Auftrag, wenn der Auftragnehmer trotz einer Nachfrist von 10 Arbeitstagen den Auftrag nicht ausführen kann. Ein sofortiger kostenfreier Rücktritt vom Auftrag im Falle eines Lieferverzuges ist nur bei einem schriftlich fixierten Fixtermin möglich. Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung eingesandter oder über-lassener Dokumente, Daten oder sonstigen Unterlagen ist ausgeschlossen.

§ X. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet selbstschuldnerisch, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Print and Sign GbR bei Auftragserteilung von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

§ XI. Handelsbrauch